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Mensch zuerst -
Netzwerk People First Deutschland e.V.


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Mensch zuerst - Netzwerk People First Deutschland e.V..

Unsere Satzung in leichter Sprache. Hilfetext zum Hören Start Stopp

Das hier ist eine Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein.

Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Wir haben nur einen Teil übersetzt.

Nur in der Originalsatzung stehen alle Regeln über den Verein. Nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Alle müssen sich nach dem richten, was in der Originalsatzung steht.

§ 1 Alles Wichtige über den Verein

  1. Der Verein heißt "Mensch zuerst - Netzwerk People First Deutschland".

  2. Der Verein hat sein Büro in Kassel.

  3. Alle Abrechnungen für den Verein müssen jedes Jahr bis zum 31. Dezember gemacht werden.

§ 2 Wofür ist der Verein

  1. Der Verein arbeitet dafür, dass Menschen mit Lernschwierigkeiten und Mehrfachbehinderung selber bestimmen können.

    Der Verein arbeitet dafür, dass Menschen mit Lernschwierigkeiten und Mehrfachbehinderung sich selber vertreten können.

    Der Verein arbeitet dafür, dass Menschen mit Lernschwierigkeiten und Mehrfachbehinderung die gleichen Rechte bekommen.

§ 3 Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein darf sein Geld nur für Vereinsarbeiten ausgeben.

  1. Wer nicht mehr Mitglied sein will, bekommt sein Geld nicht zurück.

§ 5 Wie wird man Mitglied

  1. Menschen mit Lernschwierigkeiten und / oder Mehrfachbehinderung können Mitglied werden.

    Sie dürfen abstimmen. Sie dürfen gewählt werden.

  2. Wer Mitglied werden will, muss eine Beitrittserklärung ausfüllen.

    Der Vorstand entscheidet, ob man Mitglied werden kann.

  3. Personen ohne Lernbehinderung oder Mehrfachbehinderung können nur Fördermitglieder werden.

    Gruppen können Fördermitglieder werden.

    Fördermitglieder dürfen den Verein unterstützen.
    Aber sie dürfen nicht mit abstimmen.
    Und sie können nicht gewählt werden.

§ 6 Wann ist man kein Mitglied mehr

  1. Wer aus dem Verein austreten will, muss das dem Vorstand schreiben.

  2. Wenn man sich nicht an die Regeln hält, kann man aus dem Verein ausgeschlossen werden. Darüber muss in einer Mitgliederversammlung abgestimmt werden.

    Mit der Person, die ausgeschlossen werden soll,

  3. muss vorher gesprochen werden.

  4. Wer mehr als 2 Mal keinen Mitgliedsbeitrag bezahlt, kann vom Vorstand ausgeschlossen werden.

§ 7 Mitgliedsbeiträge

  1. Es gibt Mitgliedsbeiträge.
    Die Mitgliedsbeiträge müssen in Geld bezahlt werden.

  2. Die Mitgliederversammlung entscheidet, wie viel Geld bezahlt werden muss.

§ 8 Wer bestimmt im Verein

§ 9 Mitgliederversammlung

  1. Mindestens 1-mal im Jahr gibt es eine Mitgliederversammlung.

  2. Der Vorstand lädt zur Mitgliederversammlung ein.

    Mitglieder können auch eine Mitgliederversammlung wollen. Es müssen aber genügend Mitglieder sein, die eine Mitgliederversammlung wollen.

    Alle Mitglieder werden mit einem Brief eingeladen. In der Einladung muss auch eine Tagesordnung liegen.

  1. Bei jeder Mitgliederversammlung, zu der richtig eingeladen wurde, können die Mitglieder über Sachen entscheiden.

  2. Die Mitgliederversammlung entscheidet zum Beispiel über diese Dinge:

    • Welche Mitglieder werden ausgeschlossen?

    • Soll die Satzung geändert werden?

    • Wer ist im Vorstand?

    • Ist das Geld richtig ausgegeben worden?

  3. Sehr wichtige Dinge müssen zusammen mit der Einladung zur Mitgliederversammlung verschickt werden.

    Eine Sache ist dann beschlossen, wenn über die Hälfte der Mitglieder, die abgestimmt haben, dafür gestimmt hat.

    Bei sehr wichtigen Dingen müssen noch mehr Mitglieder dafür sein. Eine sehr wichtige Sache wäre zum Beispiel wenn der Verein aufgelöst werden soll.

§ 10 Vorstand

  1. Im Vorstand sind 5 behinderte Mitglieder. Es dürfen keine Fördermitglieder sein. Es sollen Frauen und Männer im Vorstand sein. Der Vorstand wird für 2 Jahre gewählt. Die Vorstandsmitglieder können wieder gewählt werden. Alle Vorstandsmitglieder sind gleichberechtigt.

  2. Die Vorstandsmitglieder bekommen kein Geld für die Arbeit.

  3. Telefonkonferenzen oder schriftliche Entscheidungen gelten auch als Vorstandssitzungen.

  4. Alles, was der Vorstand entscheidet, muss aufgeschrieben werden.

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