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Früher gab es oft Probleme mit dem B im Schwerbehindertenausweis.
Viele Menschen mit einem B durften zum Beispiel nicht ins Schwimmbad, wenn sie ohne eine Begleitperson waren.
Seit Dezember 2006 gibt es eine neue Regel.
In den alten Ausweisen steht noch: "Die Notwendigkeit einer Begleitperson ist nachgewiesen". Jetzt steht in den neuen Ausweisen:"Die Berechtigung einer Begleitperson ist nachgewiesen".
Mit der alten Formulierung hat es für Menschen mit Lernschwierigkeiten immer wieder Probleme gegeben.
Das war für die Personen oft ein Nachteil. Denn sie konnten alleine nirgendwo hingehen.
Ohne Begleitung durften sie oft nicht alleine in ein Schwimmbad gehen oder mit dem Bus und der Bahn fahren.
Das hat sich nun verbessert.
Wir hoffen, dass das B im Ausweis jetzt für die Menschen mit Behinderung wirkt, anstatt gegen sie.
Die neue Regel sagt: Menschen mit einem B im Ausweis dürfen eine Begleitung mitnehmen, wenn sie es wollen.
Aber sie müssen es nicht. Das ist ein Vorteil.
Jetzt dürfen alle Menschen mit Behinderung auch ohne Begleitung ins Schwimmbad gehen oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren.
Das ist ein weiterer großer Schritt für uns.
Wir von Mensch zuerst haben uns auch dafür stark gemacht, dass das Problem mit dem B im Ausweis endlich geklärt wird.
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